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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 58/08 (BFH)
§§: GrEStG § 3 Nr. 2, GrEStG § 5 Abs. 3, GrEStG § 3 Nr. 6, GrEStG § 5 Abs. 2, GrEStG § 5 Abs. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Gesamthand, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: Folgt aus der interpolierenden Betrachtung des § 5 GrEStG mit der Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 2 GrEStG, dass bei Einbringung eines Grundstücks in eine Gesamthand die durch eine anschließende schenkweise Übertragung eines Anteils erfolgte Anteilsminderung im Rahmen des § 5 GrEStG unschädlich ist, soweit der Anteilserwerber das Grundstück von dem Einbringenden hätte steuerfrei erwerben können? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 12.08.2008
Vorinstanz/AZ: 2 K 2417/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 37 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.10.2009
Erledigungs-Az: II R 58/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 36 67