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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 35/11 (BFH)
§§: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 35 Abs. 2, InsO § 295 Abs. 2, InsO § 80
Schlagwörter Masseverbindlichkeit, Einkommensteuer, Arztpraxis, Freigabe, Insolvenzverwalter, Selbständige Arbeit
Rechtsfrage: Wurde die bezüglich des (gesamten) Betriebs einer Arztpraxis durch den Insolvenzverwalter vor Einführung des § 35 Abs. 2 InsO 2007 ausgesprochene Freigabe in der Weise erteilt, dass eine Masseverbindlichkeit i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO in Form der streitigen, nach Insolvenzverfahrenseröffnung begründeten Einkommensteuerschuld 2007 nicht gegeben ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 27.07.2011
Vorinstanz/AZ: 1 K 2410/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 38 51
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision