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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 33/06 |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 12, BGB § 330, BGB § 430 |
Schlagwörter | Freigebige Zuwendung, Gesamtgläubiger, Rente, Unterhalt, Schenkungsteuer |
Rechtsfrage: | Stellt die Einräumung der Gesamtgläubigerstellung (hier zugunsten der Ehefrau) an einem Rentenrecht, das im Zusammenhang mit der Vermögensübergabe des Ehemannes an die Kinder begründet wurde, eine freigebige Zuwendung dar? Liegen ggf. steuerfreie Unterhaltsleistungen vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 16.02.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 3639/03 Erb |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2006 S. 1184 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 23 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.08.2007 |
Erledigungs-Az: | II R 33/06 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 38 09 |