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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 82/07 (BFH) |
| §§: | GewStG § 8 Nr. 1, GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1, GewStDV § 19 |
| Schlagwörter | Darlehen, Hinzurechnung, Dauerschuldzinsen, Treuhandverhältnis |
| Rechtsfrage: | Sind der Klägerin Darlehen zuzurechnen, obwohl sie die Kredite lediglich treuhänderisch im eigenen Namen für Rechnung eines Dritten gewährt (Weiterleitungskredite, Durchlaufkredite)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
| Vorinstanz/Datum: | 16.10.2007 |
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 6461/99 B |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 22 41 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 16.12.2008 |
| Erledigungs-Az: | I R 82/07 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 19 28 |