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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 113/00 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7 |
Schlagwörter | Fortbildung, Ausbildung, Erststudium, Betriebswirt |
Rechtsfrage: | Aufwendungen eines Fernmeldehandwerkers mit Weiterbildung zum technischen Betriebswirt (IHK) für ein erstmaliges Fachhochschulstudium mit dem Abschluss Diplom-Betriebswirt (FH) als Fortbildungskosten oder wegen des erstmaligen Hochschulstudiums und des Berufswechsels nur als Ausbildungskosten abziehbar? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 29.02.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 344/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 69 45 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2002 |
Erledigungs-Az: | VI R 113/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 22 03 |