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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 96/96
§§: EStG § 16 Abs. 3 Satz 1, EStG § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a, EStG § 7 Abs. 5 Satz 1, EStDV § 7 Abs. 1
Schlagwörter Betriebsaufspaltung, Betriebsaufgabe, wesentliche Betriebsgrundlage, Grundstück, Betriebsgrundstück
Rechtsfrage: Grundstück mit Lagerhalle (Anteil der Büroräume und Mannschaftsräume 30 v.H.) als wesentliche Betriebsgrundlage eines Fernmeldeanlagen- und Tiefbaubetriebes? Führt bei beabsichtigter unentgeltlicher Betriebsübergabe die Zurückbehaltung und Vermietung des Grundstücks zu einer Betriebsaufspaltung und zu einem Betriebsaufgabegewinn? - AfA nach § 7 Abs. 5 Satz 1 EStG oder nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.07.1996
Vorinstanz/AZ: 2 K 3105/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.08.1998
Erledigungs-Az: III R 96/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 57 18