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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 61/05
§§: UmwStG § 20 Abs. 4 Satz 1, UmwStG § 20 Abs. 2 Satz 6, FGO § 60 Abs. 3
Schlagwörter Einbringung, Teilwert, Wertgrenze, Beiladung, Umwandlung, Kapitalgesellschaft, Bindung
Rechtsfrage: Ist bei einer Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft im Wege der Sacheinlage der Einbringende an den von der aufnehmenden Gesellschaft für die Anteile gewählten Wertansatz gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 UmwStG in der Weise gebunden, dass ihm ohne jede Ausnahme eine Prüfung der Höhe dieses Wertansatzes, insbesondere darauf, ob die in § 20 Abs. 2 Satz 6 UmwStG statuierte Obergrenze des Teilwertes beachtet wurde, verwehrt ist ? Liegt darin eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit, verfassungsrechtlich garantiert in Art. 2 Abs. 1 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 01.09.2005
Vorinstanz/AZ: 8 K 4177/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 14 45
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.12.2007
Erledigungs-Az: I R 111/05
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an I. Senat - neues Aktenzeichen: I R 111/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 12 25