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Abgrenzung zwischen stiller Beteiligung und partiarischem Darlehen

Kapitel:
Unternehmensbereich > Gewerbesteuer
Fundstellen
  1. Sächsisches FG 23.10.2003, 2 K 2212/01
    EFG 2005 S. 553
Normen
[GewStG 1991] § 8 Nr. 1, § 8 Nr. 3
[HGB] § 231 Abs. 2, § 233 Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • nach: BFH, 19.10.2005, SIS 06 07 02, Gewerbesteuer, Hinzurechnung, Partiarisches Darlehen, Stille Beteiligung
Zitiert in... / geändert durch...
  • Sächsisches FG 24.4.2013, SIS 13 29 28, Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung gewinnunabhängiger Entgelte an stille Gesellschafter: 1. Die Zusic...
  • BFH 19.10.2005, SIS 06 07 02, Abgrenzung stille Gesellschaft zu partiarischem Darlehen, gewstl. Hinzurechnung von Gewinnanteilen an Kap...
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