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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 31/02 |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Erpressung, Zwangsläufigkeit, außergewöhnliche Belastung |
Rechtsfrage: | Erpressungsgelder zur Geheimhaltung eines außerehelichen Verhältnisses wegen fehlender Zwangsläufigkeit keine außergewöhnliche Belastung? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 19.12.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2149/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 91 92 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.03.2004 |
Erledigungs-Az: | III R 31/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 17 31 |