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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 104/07 |
| §§: | EStG § 33 a Abs. 2, EStG § 31, EStG § 32 Abs. 6, GG Art. 100 Abs. 1 Satz 1 |
| Schlagwörter | Kindergeld, Ausbildung, Auswärtige Unterbringung, Günstigerprüfung, Vorlage, Verfassungswidrigkeit, Familienleistungsausgleich |
| Rechtsfrage: | Berücksichtigung weiteren Ausbildungsbedarfs für das auswärts studierende Kind: Ist der Sonderbedarf mit 77 EUR monatlich ausreichend bemessen? Führt die Günstigerprüfung nach § 31 EStG zu zutreffenden Ergebnissen? Verfassungswidrigkeit der §§ 31, 32 Abs. 6 und 33 a Abs. 2 EStG i.d.F. des Zweiten Gesetzes zur Familienförderung vom 16.8.2001 (BStBl I 2001 S. 533)? Notwendige Vorlage an das Bundesverfassungsgericht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Sächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 15.11.2007 |
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 17/05 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 06 28 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 25.11.2010 |
| Erledigungs-Az: | III R 111/07 |
| Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren III R 104/07 wurde nach Übernahme durch den VI. Senat (Az. VI R 61/07) wieder an den III. Senat abgegeben und wird dort nun unter dem Az. III R 111/07 geführt. |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 02 25 |