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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 9/01
§§: EStG § 4, EStG § 5, EStG § 15, EStG § 16, AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 2, FGO § 56
Schlagwörter Betriebsvermögen, Sonderbetriebsvermögen, Betriebsaufgabe, Veräußerungsgewinn, Forderung, Wiedereinsetzung
Rechtsfrage: 1. Fristgerechte Revisionsbegründung? Wiedereinsetzung bei Verlust des Briefes auf dem Postweg? - 2. Sind die in einem Einzelunternehmen entstandenen und wertberichtigten (Darlehens)forderungen, die nach Beteiligung an einer atypisch stillen Gesellschaft (vorrangig) dem Sonderbetriebsvermögen zuzuordnen waren, nach Aufgabe der Beteiligung (Verkauf des Anteils ohne Mitveräußerung der Ansprüche aus den Forderungen) wieder dem Betriebsvermögen der Einzelfirma zuzurechnen mit der Folge, dass die späteren Zahlungseingänge auf die Forderungen nicht den Aufgabegewinn (§ 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977) berühren, sondern im Zuflussjahr als laufender Ertrag zu versteuern sind? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 18.10.2000
Vorinstanz/AZ: VI 284/96
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 80 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.03.2002
Erledigungs-Az: XI R 9/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 93 37