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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 8/08 (BFH) |
§§: | AO § 129, EStG § 16 |
Schlagwörter | Offenbare Unrichtigkeit, Berichtigung, Rechtsirrtum, Betriebsprüfung, Veräußerungsgewinn |
Rechtsfrage: | Kann ein bestandskräftiger Feststellungsbescheid, in dem ein Veräußerungsgewinn auch nach Durchführung einer Betriebsprüfung nicht erfasst wurde, nach § 129 AO berichtigt werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 09.11.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 4388/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 26 48 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.03.2011 |
Erledigungs-Az: | IV R 8/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 29 25 |