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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 1/15 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 34, EStG § 11, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, DBA-Polen Art. 15
Schlagwörter Besteuerungsrecht, Aktienoption, Aufschiebende Bedingung, Geldwerter Vorteil, Zeitraum, Ansässigkeit
Rechtsfrage: Besteuerungsrecht Deutschland: Ist der in Form von Restricted Stock Units gewährte Arbeitslohn als (zeitraumbezogener) Anreizlohn für die zukünftige Tätigkeit des Berechtigten bis zum Ablauf der Sperrfrist zu sehen und damit zeitanteilig (nach Ansässigkeit) aufzuteilen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 02.10.2014
Vorinstanz/AZ: 15 K 2686/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 07 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.07.2015
Erledigungs-Az: VI R 1/15 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 22 76