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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 14/18 (BFH) |
§§: | EStG § 44 Abs. 5 Satz 1, KStG § 27 Abs. 5, KStG § 27 Abs. 3, GG Art. 103 Abs. 2 |
Schlagwörter | Haftung, Kapitalertragsteuer, Einlagekonto, Steuerbescheinigung, Ausschüttung, Verfassungsmäßigkeit |
Rechtsfrage: | Hat im Fall einer unbescheinigten Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 5 Sätze 2 und 3 KStG im Zeitpunkt des Zuflusses der Kapitalerträge beim Gläubiger eine Haftungsinanspruchnahme des Schuldners der Kapitalerträge nach § 44 Abs. 5 Satz 1 EStG zu erfolgen? Verstößt die Regelung des § 44 Abs. 5 Satz 1 EStG gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 12.04.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2703/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 20 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.05.2022 |
Erledigungs-Az: | VIII R 14/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 13 34 |