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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 6/17 (BFH) |
§§: | EStG § 32 d Abs. 6 Satz 1, AO § 351 Abs. 1 |
Schlagwörter | Günstigerprüfung, Änderung, Bestandskraft, Änderungsvorschrift, Änderungsrahmen |
Rechtsfrage: | Kann ein Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32 d Abs. 6 Satz 1 EStG auch dann wirksam - nachträglich - gestellt werden, wenn die Voraussetzungen der Norm erst durch einen Änderungsbescheid erstmals geschaffen werden, und müssen insoweit die Voraussetzungen einer Änderungsvorschrift erfüllt sein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 30.03.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 2258/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 17 78 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.07.2020 |
Erledigungs-Az: | VIII R 6/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 15 23 |