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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-557/13 (EuGH)
§§: VO (EG) Nr. 1346/2000 Art. 13, VO (EG) Nr. 1346/2000 Art. 4
Schlagwörter EG, EU, Insolvenz
Rechtsfrage: 1. Ist Art. 13 VO (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29.5.2000 über Insolvenzverfahren (EuInsVO) anwendbar, wenn die vom Insolvenzverwalter angegriffene Auszahlung eines vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gepfändeten Betrags erst nach der Verfahrenseröffnung erfolgt ist? - 2. Sofern die erste Frage zu bejahen ist: Bezieht sich die Einrede nach Art. 13 EuInsVO auch auf die Verjährungs-, Anfechtungs- und Ausschlussfristen des Wirkungsstatuts (lex causae) der angegriffenen Rechtshandlung? - 3. Sofern die zweite Frage zu bejahen ist: Bestimmen sich auch die für die Geltendmachung des Anspruchs i.S.v. Art. 13 EuInsVO beachtlichen Formschriften nach der lex causae oder richten sich diese nach der lex fori concursus?
Vorinstanz: BGH
Vorinstanz/Datum: 10.10.2013
Vorinstanz/AZ: IX ZR 265/12
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2014 Nr. C 15 S. 9
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 16.04.2015
Erledigungs-Az: Rs C-557/13
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 13 19