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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 23/04 |
§§: | GrEStG § 23 Abs. 4, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3, UmwG § 123, UmwG § 131 Abs. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Grundstücksübertragung, Übernahmevertrag, Ausgliederungsvertrag, Gebietskörperschaft, Entstehung, Steuersatz |
Rechtsfrage: | Grunderwerbsteuer bei Spaltung durch Ausgliederung und Übernahme: Wird der Erwerbsvorgang bei Grundstücksübergang im Wege der Spaltung durch Ausgliederung und Übernahme gemäß §§ 123 ff UmwG im Zeitpunkt der Eintragung der Ausgliederung im Handelsregister verwirklicht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.11.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 5100/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 877 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 26 25 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.09.2005 |
Erledigungs-Az: | II R 23/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 01 74 |