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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 14/12 (BFH)
§§: GrEStG § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 11, AO § 41 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage, Gestaltungsmissbrauch, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage für ein unentgeltlich übertragenes Grundstück: Wenn der zivilrechtlich wirksame Kaufvertrag ursprünglich steuerrechtlich nicht anerkannt wurde, kann dann die Annullierung des Vertrages ebenso nur steuerneutral erfolgen? Ist § 11 GrEStG verfassungsgemäß? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 26.10.2011
Vorinstanz/AZ: 4 K 3557/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 17 31
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.06.2016
Erledigungs-Az: II R 14/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren II R 14/12 ist durch Beschluss vom 19.7.2012 bis zur Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 1 BvL 14/11 ausgesetzt. -- Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 25 51