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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 18/09 (BFH)
§§: UStG 1993 § 25 Abs. 2
Schlagwörter Reiseleistung, Nebenleistung, Drittland, Gemeinschaftsgebiet, Aufteilung
Rechtsfrage: Ist der im Gemeinschaftsgebiet erbrachte Teil von Beförderungsleistungen (Bustransfer zum Abfahrtshafen einer Kreuzfahrt) als Hilfs- bzw. Nebenleistung zur steuerfreien Reise-Hauptleistung (im Drittland) ebenfalls steuerfrei? Oder ist die einheitliche Reiseleistung in einen steuerpflichtigen und steuerfreien Anteil gemäß § 25 Abs. 2 UStG 1993/1999 aufzuteilen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 17.06.2009
Vorinstanz/AZ: 1 K 337/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 38 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2011
Erledigungs-Az: XI R 18/09
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 07 78