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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 22/13 (BFH)
§§: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO § 367
Schlagwörter Lohnsteuer-Außenprüfung, Neue Tatsache, Bestandskraft, Ruhen des Verfahrens, Ermittlungspflicht
Rechtsfrage: Sind in den Fällen der sog. Massenrechtsbehelfsverfahren die Ermittlungspflichten des Finanzamts auf den in diesem Zusammenhang gestellten Antrag begrenzt, sodass anderweitige Tatsachen weiterhin neu i.S. des § 173 AO bleiben können? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 19.03.2013
Vorinstanz/AZ: 8 K 518/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 31 49
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.12.2014
Erledigungs-Az: VI R 22/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet