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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 41/04
§§: EStG § 18 Abs. 3, EStG § 16, EStG § 34
Schlagwörter Veräußerungsgewinn, Mitunternehmeranteil, Sonderbetriebsvermögen, Wesentliche Betriebsgrundlage, Tarif
Rechtsfrage: 1. Ist die Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils nur tarifbegünstigt, wenn auch das zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen zählende Sonderbetriebsvermögen anteilig mitübertragen wird? - 2. Anhand welcher Kriterien ist zu bestimmen, ob die Büroräume, die im Sonderbetriebsvermögen stehen und an die Gesellschaft vermietet sind, zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehören; ist auf das Größenverhältnis der im Sonderbetriebsvermögen stehenden Räume zur Gesamtfläche der von der Gesellschaft genutzten Büroräume abzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 07.07.2004
Vorinstanz/AZ: 5 K 60/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 34 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.02.2006
Erledigungs-Az: XI R 41/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 30 40