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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 3/18 (BFH) |
§§: | EStG § 10 Abs. 1 a Nr. 2, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, EStG § 52 Abs. 18 |
Schlagwörter | Versorgungsleistung, Dauernde Last, Zeitpunkt, Übertragung, Vermögensübertragung, Vereinbarung, Erbfall, Anwendungsvorschrift |
Rechtsfrage: | Ob und wann ist der zeitliche Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1 a Nr. 2 EStG im Falle einer Vermögensübertragung von Todes wegen eröffnet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 13.12.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 572/16 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 04 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.09.2020 |
Erledigungs-Az: | X R 3/18 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 20 40 |