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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 40/09 (BFH)
§§: UStG § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a
Schlagwörter Steuerbefreiung, Ermäßigter Steuersatz, Theater, Haftung
Rechtsfrage: Sind die Darbietungen einer Gruppe in Form von Tanz, Gesang und Striptease für ein überwiegend weibliches Publikum nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG steuerbefreit? Wird eine Steuerbefreiung verneint, liegen dann Umsätze zum ermäßigten Steuersatz vor? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 04.08.2008
Vorinstanz/AZ: 6 K 370/05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2011
Erledigungs-Az: XI R 40/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 10 75