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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 10/16 (BFH) |
§§: | AO § 171 Abs. 5, AO § 171 Abs. 9, AO § 169 Abs. 2 Satz 2, AO § 371 |
Schlagwörter | Ablaufhemmung, Festsetzungsverjährung, Steuerfahndung, Selbstanzeige |
Rechtsfrage: | Kann die durch Abgabe einer Selbstanzeige nach § 171 Abs. 9 AO ausgelöste einjährige Ablaufhemmung durch Ermittlungen der Steuerfahndung, mit denen noch vor Ablauf der regulären Festsetzungsfrist begonnen wurden, nach § 171 Abs. 5 AO verlängert werden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 25.02.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 2811/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 15 54 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 03.07.2018 |
Erledigungs-Az: | VIII R 10/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 16 87 |