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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 52/02 |
§§: | ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, ErbStG § 11, BGB § 184 Abs. 1 |
Schlagwörter | Entstehung, Schenkungsteuer, Notarielle Beurkundung, Schenker, Vertretenen, Genehmigung |
Rechtsfrage: | Entstehung der Schenkungsteuer für Grundstückszuwendungen, bei der die notariell beurkundeten Schenkungsverträge durch vollmachtlose Vertreter abgeschlossen werden, erst zum Zeitpunkt, an dem die Vertretenen die vor dem Notar abgegebenen Erklärungen genehmigen oder wirkt die Genehmigung der Vertretenen nach § 184 Abs. 1 BGB zurück? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 23.08.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1205/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 140 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 09 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.04.2005 |
Erledigungs-Az: | II R 52/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 47 49 |