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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 10/13 (BFH)
§§: EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 1 Buchst. u Ziff. i, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 4
Schlagwörter Differenzkindergeld, Polen, Alleinerziehende, Anrechnung
Rechtsfrage: Ist die in Polen gewährte Zulage für Alleinerziehende ihrem Sinn und Zweck nach als Familienleistung i.S. des Art. 4 VO (EWG) Nr. 1408/71 anzusehen und somit bei der Berechnung des Differenzkindergeldes zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 30.01.2013
Vorinstanz/AZ: 15 K 47/09
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2013 S. 797
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 12 24
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.09.2015
Erledigungs-Az: XI R 10/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 04 93