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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 55/04
§§: AO 1977 § 196, AO 1977 § 171 Abs. 4, GewStG § 2
Schlagwörter Prüfungsanordnung, Inhaltsadressat, Wirksamkeit, Kommanditgesellschaft
Rechtsfrage: Ist im Falle des Wechsels der Steuerschuldnerschaft aufgrund Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen KG die Angabe des fortgeführten Firmennamens ausreichend, um sowohl das "alte" wie das "neue" Unternehmen als Adressaten einer Prüfungsanordnung betreffend Gewerbesteuer zu bezeichnen? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 09.10.2002
Vorinstanz/AZ: 10 K 5065/00 G
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2005 S. 161
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 06 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.10.2005
Erledigungs-Az: IV R 55/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 08 87