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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 1547/00 (BVerfG)
§§: FGO § 104 Abs. 2, FGO § 105 Abs. 4, FGO § 116 Abs. 1 Nr. 5
Schlagwörter Urteil, Verfahrensmangel, Abfassung, Frist, Gründe
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Verspätete Übergabe des vollständigen Urteils an die Geschäftsstelle.
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 25.04.2000
Vorinstanz/AZ: VII R 51/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 00 59 56
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 31.10.2000
Erledigungs-Az: 1 BvR 1547/00
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen