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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 10/17 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4, HGB § 233 |
Schlagwörter | Stille Gesellschaft, Mitunternehmerinitiative, Kommanditist |
Rechtsfrage: | Kann ein stiller Gesellschafter bereits dann Mitunternehmerinitiative entfalten, wenn ihm gegenüber dem Geschäftsherrn (GmbH) die Informations- und Kontrollrechte gemäß § 233 HGB zustehen, oder ist eine Rechtsstellung erforderlich, die mindestens derjenigen eines Kommanditisten entspricht? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 26.04.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 1204/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 13 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.07.2018 |
Erledigungs-Az: | IV R 10/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 16 92 |