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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 45/02
§§: BDSG § 19, BDSG § 34, AO 1977 § 30, FVG § 5 Abs. 1 Nr. 6, GG Art. 19 Abs. 4
Schlagwörter Auskunftsersuchen, Akteneinsicht, Datenschutz
Rechtsfrage: Ist eine Behörde, die Informationen über ausländische Personen und Gesellschaften und deren steuerliche Auslandsbeziehungen sammelt, verpflichtet, den Betroffenen Einsicht in das vorhandene Datenmaterial zu gewähren? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 15.05.2002
Vorinstanz/AZ: 2 K 1781/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 1150
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 91 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.07.2003
Erledigungs-Az: VII R 45/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 42 98