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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 17/02 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Sprachkurs, Auslandsreise, Lehrer, Fortbildung |
Rechtsfrage: | Aufwendungen einer Lehrerin mit der Lehrbefähigung für Englisch und Russisch, die nach einem Erweiterungsstudium auch die Lehrbefähigung in Französisch erworben hat, für die von einem staatlichen Institut für Lehrerfortbildung organisierten Auslands-Intensiv-Sprachkurse in Frankreich und England wegen des homogenen Teilnehmerkreises und des straff organisierten Unterrichtsprogramms (Unterrichtseinheiten von 8.30 bis 17.30 Uhr), das keinen Raum für Privatinteressen gelassen hat, ausschließlich beruflich veranlasst? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.11.1998 |
Vorinstanz/AZ: | II 291/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 90 34 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zurückgenommen |