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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 50/11 (BFH) |
§§: | ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 11 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Stichtag, Steuerberatungskosten |
Rechtsfrage: | Einkommensteuernachzahlung und Steuerberaterkosten als Nachlassverbindlichkeiten: Stellen Nachzahlungsbeträge zur Einkommensteuer, sowie Steuerberaterkosten zur Erstellung der Einkommensteuererklärung für das Todesjahr des Erblassers eine Nachlassverbindlichkeit des Rechtsnachfolgers dar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 16.08.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 421/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 35 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.07.2012 |
Erledigungs-Az: | II R 50/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 27 32 |