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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 41/18 (BFH)
§§: KStG § 8 c Abs. 1, KStG § 8 Abs. 1, EStG § 10 d Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 d Abs. 4
Schlagwörter Körperschaftsteuer, Verlustabzug, Verlustrücktrag, Beteiligungserwerb
Rechtsfrage: Verlustrücktrag trotz schädlichen Beteiligungserwerbs: Schränkt die Regelung des § 8 c Abs. 1 Satz 1 KStG i.d.F. des JStG 2010 die Möglichkeit eines Verlustrücktrags auch in Bezug auf die unterjährig bis zum Zeitpunkt des schädlichen Beteiligungserwerbs entstandenen Verluste nicht ein (entgegen Rz 30 des BMF-Schreibens vom 4.7.2008, BStBl 2008 I S. 736)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 21.07.2016
Vorinstanz/AZ: 9 K 2794/15 K, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 20 48
Erledigungs-Vermerk: Zwischenurteil BFH 28.11.2018 I R 41/18 (NV) -- Zulässigkeit der Klage -- Zurücknahme der Revision