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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 62/10 (BFH) |
§§: | EStG § 33 a Abs. 1, BGB § 1602, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 1 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 1 |
Schlagwörter | Erwerbsobliegenheit, Ausland, Unterhalt, Unterhaltspflicht, Verfassungsmäßigkeit, Nachweis |
Rechtsfrage: | Besteht für im Ausland lebende nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Angehörige (hier: unterhaltsberechtigte Tochter im erwerbsfähigen Alter) eine Erwerbsobliegenheit im Rahmen des § 33 a EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 30.06.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 2115/09 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 1514 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 28 15 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.07.2011 |
Erledigungs-Az: | VI R 62/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 00 15 |