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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 22/18 (BFH)
§§: KStG § 8 b Abs. 3, KAGG § 40 a Abs. 1 Satz 2, KAGG § 43 Abs. 18, EStG § 3 c Abs. 2, GG Art. 2 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3
Schlagwörter Kapitalanlagegesellschaft, Anteilsveräußerung, Hinzurechnung, Rückwirkung, Verfassungsmäßigkeit
Rechtsfrage: Außerbilanzielle Hinzurechnung negativer Aktiengewinne einer Kapitalanlagegesellschaft im VZ 2003: Entfaltet § 43 Abs. 18 KAGG, der die Anwendung des § 40 a Abs. 1 Satz 2 KAGG i.d.F. des Korb II-Gesetzes auf alle noch nicht bestandskräftigen Festsetzungen anordnet, für den Veranlagungszeitraum 2003 eine unechte, verfassungsrechtlich zulässige Rückwirkung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 20.06.2018
Vorinstanz/AZ: 10 K 3981/16 K
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 12 74
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an XI. Senat - neues Aktenzeichen: XI R 43/18