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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 57/04 |
§§: | AO 1977 § 284 Abs. 3, AO 1977 § 5, FGO § 102 |
Schlagwörter | Eidesstattliche Versicherung, Vermögensverzeichnis, Erledigung der Hauptsache, Ermessen |
Rechtsfrage: | Erledigt sich die Verpflichtung des Vollstreckungsschuldners, die eidesstattliche Versicherung über ein von ihm vorgelegtes Vermögensverzeichnis abzugeben, durch Abgabe eines neuen Vermögensverzeichnisses? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 23.08.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2746/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 00 45 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.07.2005 |
Erledigungs-Az: | VII R 57/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 42 08 |