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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 56/00
§§: UStG § 4 Nr. 9 Buchst. a, UStG § 9 Abs. 1, UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Option, Vorsteuerabzug, Rückgängigmachung, Verwendung
Rechtsfrage: Ein Bauunternehmer und Immobilienhändler erklärt gegenüber dem Finanzamt die Absicht, die nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG umsatzsteuerfreie Veräußerung von bebauten Grundstücken gemäß § 9 Abs. 1 UStG als umsatzsteuerpflichtig behandeln zu wollen und macht diese Optionsabsicht in später abgegebenen Umsatzsteuererklärungen wieder rückgängig, scheidet der Vorsteuerabzug im Wege des Sofortabzugs aus, wenn er die behauptete - erneute - steuerpflichtige Verwendungsabsicht nicht hinreichend darlegen kann? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 14.08.2000
Vorinstanz/AZ: II 92/1999
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 96 02
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.05.2002
Erledigungs-Az: V R 56/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 84 85