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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 50/09 (BFH) |
| §§: | EStG § 3 b, LStR R 30, EStG § 42 d |
| Schlagwörter | Steuerfreiheit, Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Nettolohnvereinbarung, Grundlohn, Ergänzung |
| Rechtsfrage: | Schließt die in einer Vergütungsregelung vereinbarte Erhöhung des Arbeitslohnes bis zu einer Bemessungsgrenze die Steuerfreiheit des § 3 b EStG aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
| Vorinstanz/Datum: | 21.09.2009 |
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 260/06 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2010 S. 127 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 38 51 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 17.06.2010 |
| Erledigungs-Az: | VI R 50/09 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 23 35 |