Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 32/98
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 63 Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Kindergeld, Volljährigkeit, Einkünfte und Bezüge, Grenzbetrag
Rechtsfrage: Ist der Grenzbetrag des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG für die Zeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres eines in Berufsausbildung stehenden Kindes in voller Höhe (12.000 DM) oder nur mit dem auf diesen Zeitraum ermäßigten Betrag zu berücksichtigen? - Ist Arbeitslohn, der wie das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld als nicht laufender Arbeitslohn gezahlt wird, anteilmäßig auf das gesamte Kalenderjahr aufzuteilen, oder mit seinem vollen Betrag dem Zuflußzeitraum zuzurechnen? -Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 19.02.1998
Vorinstanz/AZ: IV (V) 288/97
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 958
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 09.08.2000
Erledigungs-Az: VI R 32/98 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 50 30