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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 5/19 (BFH) |
§§: | AO § 174 Abs. 4 |
Schlagwörter | Widerstreitende Steuerfestsetzung, Bestimmter Sachverhalt |
Rechtsfrage: | Bestimmter Sachverhalt i.S. des § 174 Abs. 4 AO: Können aufgrund der steuerlichen Folgerung, dass die Tätigkeit der Kl. als Versicherungsmaklerin umsatzsteuerfrei ist, die Körperschaftsteuerbescheide gemäß § 174 Abs. 4 AO zuungunsten der Kl. geändert werden (Ansatz von Netto- statt Bruttoeinnahmen) oder ist die Umsatzsteuerfreiheit der betreffenden Leistungen lediglich die Rechtsfolge, die zu keiner Änderung der Körperschaftsteuerbescheide führt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 21.02.2019 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1074/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 19 12 58 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.03.2022 |
Erledigungs-Az: | XI R 5/19 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 12 53 |