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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 61/05 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3, KStG § 21, KStG § 31 Abs. 1 Nr. 4 |
Schlagwörter | Erfolgsabhängigkeit, Beitragsrückerstattung, Rückstellung, Versicherung |
Rechtsfrage: | Rückstellungen bei Versicherungsunternehmen für Beitragsrückerstattungen: Sind Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen i.S.v. § 21 KStG erfolgsabhängig, wenn sie sich nach dem Jahresüberschuss bemessen? Ist dies auch dann der Fall, wenn der Versicherer aufgrund einer geschäftsplanmäßigen Erklärung zu einer am Jahresüberschuss orientierten Beitragsrückerstattung verpflichtet ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 11.05.2005 |
Vorinstanz/AZ: | VI 131/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 38 65 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.03.2007 |
Erledigungs-Az: | I R 61/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 19 53 |