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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 21/18 (BFH)
§§: UStG § 27 Abs. 19 Satz 3
Schlagwörter Forderungsabtretung, Ermessen, Schuldner, Bauträger
Rechtsfrage: Hat das Finanzamt in ermessensgerechter Weise eine Forderungsabtretung nach § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG angenommen und kann es infolgedessen aus der Forderung gegen den Schuldner vorgehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Thüringer FG
Vorinstanz/Datum: 21.02.2018
Vorinstanz/AZ: 3 K 282/17
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2018 S. 1409
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 16 62
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.08.2019
Erledigungs-Az: V R 21/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 19 15 66