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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 93/07 |
| §§: | UStG 1991 § 4 Nr. 18, UStG 1991 § 12 Abs. 2 Nr. 8, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g, Richtlinie 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. g |
| Schlagwörter | Steuerfreiheit, Ermäßigter Steuersatz, Verein, Gemeinnützige Zwecke, Zweckbetrieb |
| Rechtsfrage: | Sind die Umsätze aus der Erledigung von Verwaltungsaufgaben, die ein Verein der freien Wohlfahrtspflege im Auftrag einer Behörde wahrnimmt, nach § 4 Nr. 18 UStG 1991 von der Umsatzsteuer befreit, oder hilfsweise dem ermäßigten Steuersatz von 7 v.H. nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG 1991 zu unterwerfen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 15.11.2007 |
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 520/01 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 23.07.2009 |
| Erledigungs-Az: | V R 93/07 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 33 09 |