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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 35/08 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 c |
Schlagwörter | Kindergeld, Berufsausbildung, Nachweis |
Rechtsfrage: | Reicht für den Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz die Meldung als Ausbildungsplatzsuchender bei der Agentur für Arbeit aus? Unter welchen Voraussetzungen kann die Agentur die Vermittlungsbemühungen einstellen (hier: Sohn war mehr als zwei Jahre nicht als ausbildungsplatzsuchend gemeldet)? - Nichtvernehmung des Kindes als Zeugen für seine hinreichenden Bemühungen um einen Ausbildungsplatz als Verfahrensmangel? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 20.09.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 10257/05 B |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 36 63 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.09.2011 |
Erledigungs-Az: | III R 35/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 00 48 |