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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 54/15 (BFH) |
§§: | AO § 191, AO § 73, AO § 45 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3, GG Art. 14 Abs. 1 |
Schlagwörter | Haftungsbescheid, Organschaft, Enkelgesellschaft, Gesamtrechtsnachfolge, Ermessensausübung |
Rechtsfrage: | Ist der Haftungstatbestand bei mittelbaren Organschaftsverhältnissen (Enkelgesellschaft) erfüllt und ein auf § 191 i.V.m. § 73 sowie § 45 Abs. 1 AO gestützter, an die Gesamtrechtsnachfolgerin gerichteter Haftungsbescheid rechtmäßig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 19.02.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 932/12 H (K) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 24 39 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.05.2017 |
Erledigungs-Az: | I R 54/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 18 33 |