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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 56/03
§§: EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 42
Schlagwörter Wohnungsrecht, Gestaltungsmissbrauch, dauernde Last, Angehöriger, Mietverhältnis, Versorgung
Rechtsfrage: Mietverhältnis zwischen Angehörigen nach Verzicht auf Wohnungsrecht: Stellt die Aufgabe eines dinglich gesicherten Wohnungsrechts gegen monatliche Versorgungsleistungen und Vermietung derselben Wohnräume an die bisher Wohnberechtigte gegen einen Mietzins in nahezu gleicher Höhe wie die Versorgungsleistungen einen Gestaltungsmissbrauch i.S. von § 42 AO dar, mit der Folge, dass weder der aus dem Mietverhältnis herrührende Werbungskostenüberschuss anzuerkennen noch die Versorgungsleistungen als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG abziehbar sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 26.05.2003
Vorinstanz/AZ: 13 K 1469/02
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 1389
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 43 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2003
Erledigungs-Az: IX R 56/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 13 99