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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 90/97
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, GG Art. 14 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Freistellung, Gebrauchsvermögen, Familie, Freibetrag
Rechtsfrage: Freistellung des persönlichen Gebrauchsvermögens von der Grunderwerbsteuer? Ist es unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 22.6.1995 zur Erbschaft- und Vermögensteuer (2 BvR 552/91 und 2 BvL 37/91) verfassungsrechtlich geboten, den Erwerb eines Eigenheims (hier: durch Eheleute in Gesellschaft bürgerlichen Rechts) für eigene Wohnzwecke von der Grunderwerbsteuer auszunehmen (siehe hierzu: Normenkontrollverfahren beim BVerfG 1 BvL 24/97 auf Vorlage des FG Niedersachsen vom 28.5.1997 III 90/91) oder ihn zumindest in Form eines allgemeinen Grundfreibetrags steuerfrei zu belassen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 19.09.1997
Vorinstanz/AZ: III 350/97
Erledigungs-Vermerk: Revision zurückgenommen