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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 61/00 |
§§: | EStG § 50 d Abs. 3 |
Schlagwörter | Freistellungsbescheinigung, Steuerabzug, beschränkte Steuerpflicht, Steuerschuldner, Antrag |
Rechtsfrage: | Ist nur der ausländische Gläubiger von Softwarenutzungsvergütungen als Steuerschuldner berechtigt, den Antrag auf Freistellung vom Steuerabzug gemäß § 50 d Abs. 3 EStG zu stellen? |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 24.02.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 6260/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 56 89 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.11.2000 |
Erledigungs-Az: | I B 61/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: I R 1/01 - Erledigt durch BFH-Beschluss vom 15.11.2001 - I R 1/01 (NV) |