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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 1929/12 (BVerfG) |
§§: | AO § 74 |
Schlagwörter | Haftung, Eigentümer, Grundstück, Körperlich, Wirtschaftsgut, Haftungsbescheid, Interesse, Verfügung, Gesamthand |
Rechtsfrage: | Haftung des Eigentümers nach § 74 AO erfasst auch grundstücksgleiche Rechte - Keine Beschränkung auf körperliche Gegenstände - Haftungsbegründende Interessenparallelität bei gemeinschaftlicher Verfügungsberechtigung - Zulässigkeit des Erlasses eines Haftungsbescheids - Verfassungsbeschwerde |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 23.05.2012 |
Vorinstanz/AZ: | VII R 29/10 |
Vorinstanz/Fundstelle: | BFH/NV 2012 S. 1924 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 29 60 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 17.09.2013 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 1929/12 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |