Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 85/10 (BFH)
§§: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO § 88, AO § 129
Schlagwörter Neue Tatsache, Andere Person, Zurechnung, Amtsträger, Ermittlungspflicht, Offenbare Unrichtigkeit
Rechtsfrage: Muss sich das Finanzamt im Rahmen der Änderung wegen neuer Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO auch die Kenntnis des zur Bearbeitung des Falles berufenen Amtsträgers von solchen Tatsachen zurechnen lassen, die sich aus den Steuerakten eines anderen Steuerpflichtigen ergeben, die aber gleichwohl für die Besteuerung des von dem Änderungsbescheid betroffenen Steuerpflichtigen von Bedeutung sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 14.10.2010
Vorinstanz/AZ: 1 K 1503/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 07 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.06.2012
Erledigungs-Az: VI R 85/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 28 18