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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 21/08 (BFH) |
| §§: | EStG § 74 Abs. 1 Satz 3, SGB VIII § 94 Abs. 3, FGO § 102 Satz 2 |
| Schlagwörter | Kindergeld, Abzweigung, Ermessen, Unterhalt |
| Rechtsfrage: | Kann nach § 74 Abs. 1 EStG eine Abzweigung des Kindergeldes an den Heimträger nur erfolgen, wenn über den Anspruch auf das Kindergeld noch nicht verfügt wurde (vgl. DA-FamEStG 74.1.1. Abs. 4 Sätze 3, 4)? Besteht somit im Streitfall für die Familienkasse eine Ermessensreduzierung auf Null, da das Kindergeld bereits ausgezahlt war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 31.07.2007 |
| Vorinstanz/AZ: | 12 K 1664/06 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 22 77 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 26.08.2010 |
| Erledigungs-Az: | III R 21/08 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 01 50 |