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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 6/98 |
§§: | EStG § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 1 |
Schlagwörter | Entnahme, Grundstück, Landwirtschaft, Betriebsleiterwohnung, Altenteilerwohnung |
Rechtsfrage: | Ist der Gewinn für die Entnahme einer vermieteten Betriebsleiter- oder Altenteilerwohnung außer Ansatz zu lassen oder ist § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 1 EStG nur im Falle der Selbstnutzung anwendbar? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 08.12.1997 |
Vorinstanz/AZ: | V 1173/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.08.1998 |
Erledigungs-Az: | IV R 6/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 51 17 |