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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 62/10 (BFH)
§§: EStG § 17 Abs. 2, EStG § 17 Abs. 4, EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
Schlagwörter Veräußerungsgeschäft, Umrechnung, Währung, Gold
Rechtsfrage: Umrechnung von in Fremdwährung angeschafften und veräußerten Anteilen im Rahmen des § 17 EStG: Privates Veräußerungsgeschäft bei Umwandlung eines Anspruchs auf Goldunzen in einen Anspruch auf Goldmünzen: 1. Sind die Anschaffungskosten und der Veräußerungspreis im Rahmen des § 17 EStG jeweils zum Zeitpunkt ihrer Entstehung in die Inlandswährung (DM oder EUR) umzurechnen oder ist eine Umrechnung allein vom Ergebnis (Veräußerungsgewinn) zulässig? - 2. Handelt es sich nicht um einen nicht steuerbaren Tausch "Gold gegen Gold", sondern um ein privates Veräußerungsgeschäft, wenn ein Sachanspruch auf Lieferung von Goldunzen in einen Anspruch auf Lieferung von Goldmünzen (1 Unze Goldbarren mit einem Feingehalt von 995 gegenüber 1 Unze Goldmünze mit einem Feingehalt von 999,9) umgewandelt wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 30.09.2010
Vorinstanz/AZ: 8 K 2608/09 E, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 41 41
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.01.2012
Erledigungs-Az: IX R 62/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 09 51