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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 44/03
§§: StromStG § 9 Abs. 1 Nr. 3, StromStG § 5
Schlagwörter Stromsteuer, Steuerbefreiung, Stromnetz
Rechtsfrage: Ist der Begriff "räumlicher Zusammenhang" nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG dahin auszulegen, dass er neben der kilometermäßig zu erfassenden Entfernung zwischen Erzeugungs- und Entnahmeort auch das Leitungsnetz, durch welches der Strom zu den Entnahmestellen fließt, umfasst? - Schließt die Benutzung des öffentlichen Stromnetzes die Steuerbefreiung aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 14.05.2003
Vorinstanz/AZ: 4 K 3876/02 VSt
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 35 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.04.2004
Erledigungs-Az: VII R 44/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 28 67