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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 63/02 |
§§: | EStG § 22 Nr. 3 |
Schlagwörter | Grundstücksveräußerung, Kaufpreisaufteilung, Sonstige Leistung, Nachbarrecht |
Rechtsfrage: | Aufgabe nachbarrechtlicher Positionen im Rahmen einer Grundstücksveräußerung - Kann aus dem Gesamtveräußerungserlös für ein bebautes Grundstück ein Teilbetrag abgespalten und als Leistungsentgelt i.S. von § 22 Nr. 3 EStG für die Aufgabe nachbarrechtlicher Positionen (hier: Rücknahme der Rechtsbehelfe gegen Bauvorhaben des Erwerbers) qualifiziert werden (obwohl diese naturgemäß von der Eigentumsposition im Hinblick auf das betreffende Grundstück umfasst sind und somit bei der Veräußerung des Eigentums zwangsläufig untergehen) oder fällt der gesamte Vorgang mangels Trennbarkeit insgesamt als Veräußerungsvorgang aus der Besteuerung nach § 22 Nr. 3 EStG? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 19.12.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 4816/98 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 759 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 72 08 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.05.2004 |
Erledigungs-Az: | IX R 63/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 33 41 |