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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 45/00 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 3 S 1 |
Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Nachholung, Eigennutzung |
Rechtsfrage: | Ist die Nachholung von Abzugsbeträgen nach § 10 e Abs. 3 Satz 1 EStG nur in Veranlagungszeiträumen (VZ) und nur für VZ möglich, in denen der Steuerpflichtige die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat (hier: Überlassung der Wohnung an die dauernd getrennt lebende Ehefrau und die gemeinsamen Kinder)? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 21.06.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 5576/97 F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 60 98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.02.2002 |
Erledigungs-Az: | X R 45/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 67 37, SIS 03 25 02 |