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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-88/03 (EuGH)
Schlagwörter Einkommensteuersatz, Tarif, staatliche Beihilfe, Senkung, EG, EU
Rechtsfrage: Ist die vorliegende Klage zulässig, der Klage stattzugeben und folglich die Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften C (2002) 4487 final (Staatliche Beihilfe C 35/2002 (ex NN 10/2000) - Portugal) vom 11.12.2002 zu dem Teil der Regelung zur Anpassung des nationalen Steuersystems an die Besonderheiten der Autonomen Region der Azoren, der die Senkungen der Einkommensteuersätze betrifft, nichtig, soweit in dieser Entscheidung davon ausgegangen wird, dass die Senkungen der Einkommensteuersätze für natürliche und juristische Personen mit steuerlichem Wohnsitz in der Autonomen Region der Azoren staatliche Beihilfen darstellen? Ist hilfsweise der vorliegenden Klage stattzugeben und die angefochtene Entscheidung teilweise nichtig, soweit sie die Senkungen der Steuersätze für die im Finanzsektor tätigen Unternehmen für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und die Klägerin verpflichtet, den betreffenden Betrag wieder einzuziehen?
Vorinstanz: Portugal ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2003 Nr. C 112 S. 11
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 06.09.2006
Erledigungs-Az: Rs C-88/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 39 08