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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 8/17 (BFH) |
§§: | GewStG § 10 a, GewStG § 14, GewStG § 2 Abs. 5, GewStG § 5 Abs. 1 Satz 3 |
Schlagwörter | Personengesellschaft, Gesellschafterwechsel, Gewerbeertrag, Zurechnung, Bilanz, Unternehmeridentität |
Rechtsfrage: | Ist bei einem unterjährigen Wechsel aller am Kapital einer Personengesellschaft beteiligten Gesellschafter der Gewerbeertrag für den gesamten Erhebungszeitraum einheitlich zu ermitteln, oder hat eine getrennte Ermittlung für die Zeiträume vor und nach dem Gesellschafterwechsel zu erfolgen, wenn auf diesen Zeitpunkt ein Zwischenabschluss erstellt worden ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 18.05.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3691/15 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2017 S. 1183 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 11 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.12.2019 |
Erledigungs-Az: | IV R 8/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 04 04 |