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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 29/01 |
§§: | EStG § 17 Abs. 2 S. 1, EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, EStG § 23 Abs. 3 S. 1, EStG § 22 Nr. 2 |
Schlagwörter | Wesentliche Beteiligung, Veräußerung, Spekulation, Gesellschaft mbH, Schätzung |
Rechtsfrage: | Bei welcher Einkunftsart sind die Veräußerungskosten (Inserats-, Reise- und Notarkosten) abzuziehen, wenn die Veräußerung von zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworbenen GmbH-Anteilen teils zu tarifbegünstigten Einkünften nach § 17 EStG, teils zu einem steuerpflichtigen Spekulationsgeschäft führt? Ggf. schätzungsweise Aufteilung? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 08.12.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 1262/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.12.2006 |
Erledigungs-Az: | VIII R 29/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 09 28 |