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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 39/99
§§: EStG § 12 Nr. 1, EStG § 4 Abs. 4
Schlagwörter Privat, Darlehen, Zinsen, Betriebsausgabe, Unterschlagung
Rechtsfrage: Sind Zinsen für ein Darlehen, das nach Auflösung der Personengesellschaft aufgenommen wurde, um veruntreute Gelder an die ehemaligen Mitgesellschafter "zurückzuzahlen" als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig, obwohl die veruntreuten Gelder für Privatzwecke verwendet worden waren? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 03.03.1999
Vorinstanz/AZ: 5 K 189/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 08.06.2000
Erledigungs-Az: IV R 39/99
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 01 25