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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI R 16/02 | 
| §§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 19 | 
| Schlagwörter | Reisekosten, Vorweggenommene Werbungskosten, Geschäftsführer, Gesellschafter | 
| Rechtsfrage: | Sind nicht ersetzte Reise- und Bewirtungskosten im Zusammenhang mit der Gründung einer Auslands-GmbH im Hinblick auf die künftige Gesellschafter-Geschäftsführertätigkeit des Klägers vorweggenommene Werbungskosten oder aufgrund der Gesellschafterstellung als fremdnützige Kosten dem steuerlich irrelevanten Vermögensbereich zuzuordnen? - Zulassung durch BFH - | 
| Vorinstanz: | FG Berlin | 
| Vorinstanz/Datum: | 11.07.2001 | 
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 6469/98 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 96 06 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 22.10.2002 | 
| Erledigungs-Az: | VI R 16/02 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 08 21 |