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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 62/05 |
§§: | EStG § 5 Abs. 1 Satz 1, HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Provision, Teilleistung, Gewinnrealisierung, Verbindlichkeitsrückstellung, Inkasso, Rechnungsabgrenzung |
Rechtsfrage: | Können die während eines laufenden Inkassoverfahrens auf beigetriebene Teilbeträge vereinnahmten Provisionen über die übliche Dauer des gesamten Inkassoverfahrens (im Streitfall 10 Jahre) bilanziell abgegrenzt werden, oder sind die vereinnahmten Provisionen im Zeitpunkt des Zuflusses als Betriebseinnahmen zu erfassen? Liegen gewinnwirksame Teilleistungen vor? Können für die bis zum Abschluss des Beitreibungsverfahrens entstehenden Kosten Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 16.09.2005 |
Vorinstanz/AZ: | VI 203/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 06 15 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.11.2007 |
Erledigungs-Az: | IV R 62/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 13 67 |