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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 15/13 (BFH)
§§: UStG § 15 Abs. 1 Satz 2, UStG § 15 Abs. 4, UStG § 2 Abs. 3 Satz 1, Richtlinie 2006/112/EG Art. 13
Schlagwörter Vorsteueraufteilung, Unternehmerische Nutzung, Betrieb gewerblicher Art, Gemeinschaftsrecht, EG, EU
Rechtsfrage: Bleibt der Vorsteuerabzug einer kommunalen Gebietskörperschaft, die einen Anschaffungsgegenstand außerhalb der hoheitlichen Aufgabenerfüllung im gewerblich geprägten Geschäftsbereich zu unternehmerischen Zwecken einsetzt, verwehrt, wenn der Liefergegenstand zu weniger als 10 % für das Unternehmen genutzt wird (sog. unternehmerische Mindestnutzung)? Verstößt die Regelung der unternehmerischen Mindestnutzung gegen Unionsrecht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 17.01.2013
Vorinstanz/AZ: 7 K 7132/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 13 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.11.2016
Erledigungs-Az: X R 31/14
Erledigungs-Vermerk: EuGH-Vorlage durch BFH-Beschluss vom 16.6.2015 XI R 15/13 -- Das Verfahren XI R 15/13 ist durch Beschluss vom 16.6.2015 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-400/15 ausgesetzt. -- Nach Entscheidung des EuGH durch Urteil vom 15.9.2016 Rs C-400/15 wird das Verfahren XI R 15/13 fortgeführt.