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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI B 142/00
§§: EStG 1997 § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG 1997 § 63 Abs. 1
Schlagwörter Kindergeld, Berufsausbildung, Studium
Rechtsfrage: Wird ein Kind nicht mehr für einen Beruf ausgebildet, wenn es bereits vor dem formalen Abschluss des Hochschulstudiums eine Erwerbstätigkeit aufgenommen hat, die seine ganze Arbeitskraft in Anspruch nimmt und Kenntnisse und Fertigkeiten voraussetzt, die denen entsprechen, die durch das angestrebte Diplom nachgewiesen werden sollen?
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 29.02.2000
Vorinstanz/AZ: 6 K 354/99 Ki
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 794
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 60 44
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.09.2000
Erledigungs-Az: VI B 142/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen